Laut Gesetz darf ich Führerscheinuntersuchungen nur bei ordinationsfremden Personen durchführen; d.h. wenn Sie Patient in meiner Ordination sind, darf ich eine Führerscheinuntersuchung nicht durchführen.
Ich biete Ihnen solide, moderne Schulmedizin basierend auf dem aktuellen Wissensstand
(EBM – evidence based medicine) und das gesamte Spektrum der hausärztlichen Versorgung:
Falls eine fachärztliche Untersuchung notwendig wird, werde ich Sie zu erfahrenen KollegInnen der entsprechenden Fachrichtung überweisen.
Info: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für alle Versicherten über dem 18. Lebensjahr einmal jährlich (max. alle 12 Monate) eine Vorsorgeuntersuchung. Wenn Sie eine Vorsorgeuntersuchung bei mir durchführen lassen wollen, kommen Sie bitte während einer Vormittagsordination nüchtern zur Blutabnahme, wir vereinbaren dann einen Termin zur Untersuchung und zur Befundbesprechung.
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen von Lagerung und Transport manche Laborparameter nur nach morgendlicher und oder bei nüchterner (ohne Frühstück) Blutabnahme bestimmt werden können.